Kontrollfahrt für den ausländischen Führerausweis, AM Fahrschule Altstetten Zürich
Die AM Fahrschule hilft dir bei den wichtigsten Fragen und Antworten zur Umschreibung des ausländischen Führerausweises. Fahrunterricht in Englisch, Serbisch, Slowenisch oder Albanisch möglich.
Fragen und Antworten zur Umschreibung ausländischer Führerausweise in Zürich
Der ausländische Führerausweis muss innerhalb von einem Jahr seit der Einreise in die Schweiz umgeschrieben werden. AM Fahrschule Zürich Altstetten hilft dir gerne dabei.
Personen, die in der Schweiz Motorfahrzeuge berufsmässig fahren möchten (Limousinen, Taxi-Fahrer), müssen vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie BPT 121 erwerben.
Fahrzeuge mit Automatik Getriebe sind für die Kontrollfahrt zulässig. Wir stellen dir gerne ein Fahrschulauto mit Automatik oder Handschaltung zur Verfügung. Der Antragsteller erhält trotzdem einen Ausweis für Handgeschaltete Fahrzeuge!
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche im Ausland ihren Führerausweis erworben haben, werden akzeptiert, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte.
Weitere Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Führerausweises finden Sie auf dem Gesuchs Formular „Ausländischer Führerausweis“. Sie erhalten es bei uns (AM Fahrschule Zürich Altstetten) oder beim Strassenverkehrsamt.
Vorgehensweise
Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie danach von einem Optiker die Resultate eines Augentests eintragen. Bringen Sie das Dokument zusammen mit einem farbigen Passfoto und ihrem ausländischem Führerausweis persönlich zum Strassenverkehrsamt. Nehmen Sie auch den Ausländerausweis oder die schweizerische lD Karte mit.
Falls Sie einen Ausländerausweis im Kreditkartenformat besitzen, wird zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung mit Vermerk des Einreisedatums in die Schweiz benötigt.
Sie müssen innerhalb von drei Monaten die Kontrollfahrt absolvieren. Diese kann nicht wiederholt werden! Deshalb lohnt es sich, die Fahrkenntnisse von einem Fahrlehrer überprüfen zu lassen. Falls jemand der Kontrollfahrt unentschuldigt fernbleibt, gilt diese als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Kontrollfahrt bedeutet folgende Konsequenzen:
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Der ausländische Führerausweis wird aberkannt.
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Es darf nicht mehr gefahren werden in der Schweiz.
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Im ordentlichen Verfahren (Nothilfekurs, Theorieprüfung, Verkehrskundeunterricht, praktische Führerprüfung) muss ein schweizerischer Führerausweis erworben werden.
Wenn Sie es verpassen, das Gesuch zum Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises rechtzeitig einzureichen, kann der schweizerische Führerausweis später nur im ordentlichen Verfahren erworben werden.
Kontrollfahrt und Ausnahmen:
Bei nicht EU-Führerausweisen ist eine Kontrollfahrt abzulegen. Eine Ausnahme für die Kategorie A und B besteht jedoch für Führerausweise aus folgenden Staaten:
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Südkorea, Taiwan, Tunesien und USA
Personen, welche den Führerausweis der oben aufgeführten Ausnahme-Staaten, später als fünf Jahre seit der Einreise umtauschen lassen, müssen ebenfalls eine Kontrollfahrt absolvieren.
Rufen Sie uns an und wir planen zusammen Ihre Führerausweis Umschreibung. Bei uns können Sie für eine Kontrollfahrt zugeschnittenen Fahrunterricht buchen. Unsere Fahrlehrer sprechen auch Englisch, Serbokroatisch und Slowenisch. Somit kann der Fahrunterricht auch in den genannten Sprachen erfolgen. AM Fahrschule Zürich Altstetten ist bekannt für ihre sehr erfolgreichen Kontrollfahrt Fahrstunden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Anmeldung .